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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11   

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https://dejure.org/2011,24484
OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11 (https://dejure.org/2011,24484)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.01.2011 - 1 M 1/11 (https://dejure.org/2011,24484)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 (https://dejure.org/2011,24484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Begründungserfordernis im Falle der Nicht-Berücksichtigung eines Beamten bei einer Beförderungsauswahlentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Ausschluss eines Beamten vom Beförderungsauswahlverfahren während laufenden Disziplinarverfahrens durch den Dienstherren als Ausübung des Auswahlermessens in Bezug auf den der weiteren Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Bewerberkreis; Pflicht zur schriftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Begründungserfordernis im Falle der Nicht-Berücksichtigung eines Beamten bei einer Beförderungsauswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines Beamten vom Beförderungsauswahlverfahren während laufenden Disziplinarverfahrens durch den Dienstherren als Ausübung des Auswahlermessens in Bezug auf den der weiteren Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Bewerberkreis; Pflicht zur schriftlichen ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N. ) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - Az.: 2 B 516/09 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Beamte wie Richter haben gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.] ).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Nach den vorstehenden Ausführungen lässt sich unter Zugrundelegung des Beschwerdevorbringens derzeit auch nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" ( so: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - Az.: 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401 ) ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - Az.: 2 B 516/09 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - Az.: 2 B 516/09 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11
    Im Übrigen weist der Senat unter Bezugnahme auf seine Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 ( Az.: 1 M /84/09, veröffentlicht bei juris = IÖD 2010, 74; DÖD 2010, 138; ZBR 2010, 426 ) und vom 18. August 2010 ( Az.: 1 M 119/10 ) darauf hin, dass das vom Antragsgegner gewählte Auswahlverfahren zwar keinen prinzipiellen rechtlichen Bedenken unterliegt, jedoch die niedergelegte Auswahlentscheidung aus weiteren Gründen nicht den an sie zu stellenden rechtlichen Anforderungen genügt.
  • VG Arnsberg, 14.09.2016 - 2 L 1159/16

    Unzulässigkeit der Besetzung einer Beamtenstelle bis zur Neuentscheidung über die

    Zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 17. April 2013 - 6 CE 13.119 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris Rn. 14 - jeweils zur Frage der potentiellen Kausalität eines Auswahlfehlers für das Auswahlergebnis -.

    Soweit der Antragsgegner dagegen eingewandt hat, dass der Antragsteller bei einer Auswahlentscheidung nach der Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 bestanden habe, zum 1. August 2016 nicht ausgewählt worden wäre, ist dem das hierzu bereits oben zur Frage der Antragsbefugnis Ausgeführte entgegenzuhalten: Zum einen lässt sich gegenwärtig schon nicht hinreichend zuverlässig absehen, wie die Konkurrenz- und Stellensituation im Zeitpunkt einer neuen Auswahlentscheidung beschaffen sein wird, zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen, vgl. zu Letzterem BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002- 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 17. April 2013 - 6 CE 13.119 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris Rn. 14.

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36 sowie vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13 und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 30. Juni 2010 - 2 EO 516/09 - n. v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris und vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - DVBl 2011, 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - BayVBl 2006, 91; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - ESVGH 48, 78).

    Dies liefe der effektiven Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruchs zuwider (vgl. auch OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2016 - 1 B 1110/15

    Ausschluss eines Bewerbers vom Beförderungsauswahlverfahren wegen fehlender

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 B 1168/15 -, juris, Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris, Rn. 6 f., 9; zu der Pflicht zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen allgemein etwa BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, BVerwGE 133, 13 = NVwZ-RR 2009, 604 = juris, Rn. 35.
  • VGH Hessen, 03.12.2015 - 1 B 1168/15

    Nichteinbeziehung eines Bewerbers in das Auswahlverfahren um ein Beförderungsamt

    Daher gelten die hierzu entwickelten Maßstäbe der gerichtlichen Überprüfung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris) auch für den Ausschluss aus dem Bewerberkreis.

    Mit dieser Entscheidung wird zugleich die Sach- und Rechtslage, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung ist, fixiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2013 1 A 1512/13.Z, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - 2 B 516/09 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 S 353/11 - alle Entscheidungen juris).

  • VG Kassel, 05.09.2012 - 1 K 474/12

    Ausschluss von Beförderungsverfahren während laufenden Disziplinarverfahrens

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56/92 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32/85 -, ZBR 1990, 22; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011, - 6 B 1314/11 -, juris; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 9 L 3461/08.F -, juris) ist es mit dem allgemeinen Bewerbungsverfahrensanspruch zu vereinbaren, einen Beamten von einem Beförderungsverfahren allein deshalb auszuschließen, weil gegen ihn zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ein Disziplinarverfahren anhängig ist.

    Bei der Entscheidung, einen Beamten wegen eines anhängigen Disziplinarverfahrens von Beförderungsverfahren auszunehmen, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung i.S.d. § 40 HVwVfG, denn, wie bereits ausgeführt, kann der Dienstherr in einem solchen Fall den Betreffenden ausschließen, er ist jedoch dazu nicht verpflichtet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris).

  • OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13

    Schriftliche Niederlegung der Auswahlerwägungen auch bei nicht erfülltem

    Dies liefe der effektiven Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruchs zuwider (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris, Rn. 13; Beschluss des Senats vom 18. März 2011, a. a. O., Rn. 50).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18

    Konkurrenz bei Massenbeförderungen

    Wird aber der Bewerberkreis nach Ermessensgesichtspunkten durch den Dienstherrn bestimmt, hat er seine den Bewerberkreis betreffenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich zu fixieren ( OVG LSA, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2014 - 1 M 18/14

    Rechtsschutz eines Beamten im Falle seines Ausschlusses aus einem

    Dementsprechend ist der Dienstherr u. a. berechtigt, einen Beamten allein schon für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Untersuchung und des gegebenenfalls anschließenden Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen Eignung von einer an sich möglichen Beförderung auszuschließen; insofern verfügt der Dienstherr über einen weiteren Beurteilungsspielraum ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.], Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, JMBl. LSA 2011, 23; siehe zudem: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 B 455/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 5 ME 504/07 -, juris ).
  • VG Bayreuth, 01.08.2018 - B 5 E 18.218

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch

    Dies liefe der effektiven Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruchs zuwider (ThürOVG, B.v. 18.3.2011 - 2 EO 471/09 - juris Rn. 50; OVG LSA, B.v. 24.1.2011 - 1 M 1/11).
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